Handelsregistereinträge
Wussten Sie, dass in den meisten Ländern jede Person ein Unternehmen mit einem Namen anmelden kann, der als Marke geschützt ist oder einer solchen ähnelt?
Wenn Sie als Markeninhaber nicht Einspruch erheben und Ihre Marke schützen, steht sie tatsächlich jedem zur Nutzung offen.
Deshalb ist es wichtig, Handelsregistereinträge stets zu überprüfen, um sicherzustellen, dass kein Eintrag das Recht des Markeninhabers verletzt. Der Markenschutz von Cohen Klein umfasst selbstverständlich regelmäßige Durchsuchungen von Handelsregistereinträgen, sodass wir frühzeitig warnen können.
Während die meisten ihre Marken in dem Land schützen, in dem sie eine Marke eingetragen haben, kann es vorteilhaft sein, Markenverletzungen vorbeugend auch in anderen Rechtsordnungen zu verfolgen.
Cohen Klein & Associates ist eine Enterprise-Partnerschaft mit Veillor.com eingegangen, sodass Ihre Marke rund um die Uhr von weltweit führender, KI-gestützter Markenüberwachungstechnologie beobachtet wird.